(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Werkleistungen, Montagen und Reparaturen) der
GATA Montagen GmbH
Naumannstr.53
10829 Berlin
Geschäftsführer: Samed Yavuzyilmaz und Aleksej Zwetkow
(nachfolgend „Auftragnehmer“),
gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Bestellung oder Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
(1) Die Preise verstehen sich in Euro (€). Gegenüber Verbrauchern wird die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern gelten die Preise nettoplus gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes oder für bereitgestellte Baustoffe und Materialien angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Verzugsschaden.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt ungehindert begonnen und durchgeführt werden können.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
(3) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Kosten.
(1) Vereinbarte Liefer- oder Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurden.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, unverschuldete Lieferengpässe von Herstellern oder extreme Witterung bei Außenarbeiten), verlängern die Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Abnahme des Werkes zu verlangen. Dies kann auch für in sich abgeschlossene Teile der Leistung geschehen.
(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
(3) Die Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber (z. B. Inbetriebnahme der Heizung oder der Photovoltaikanlage) gilt nach Ablauf von 6 Werktagen als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren, Komponenten (z. B. Wärmepumpen, PV-Module, Wechselrichter) und eingebauten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag vor.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
(1) Für Mängel des Werkes haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB-Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen und Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme, es sei denn, es handelt sich um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB / § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(3) Offensichtliche Mängel müssen von Unternehmern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich gerügt werden.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wenn Sie als Verbraucher handeln und der Vertrag außerhalb von unseren Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die detaillierte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden Ihnen im Rahmen des Angebots bzw. Vertragsschlusses gesondert zur Verfügung gestellt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Berlin).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Soll der Fokus dieser AGB eher auf reinem Online-Vertrieb (z. B. falls Kunden direkt Leistungen über ein Portal buchen können) liegen oder deckt das vor allem eure klassische Angebotsphase vor Ort ab?
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